Ich glaube, es ist mal an der Zeit, die Arbeitslosenzahlen etwas näher zu betrachten. Dass diese massiv geschönt sind sollte eigentlich mittlerweile jedem klar sein. Die genauen Zahlen herauszufinden wird aber auch mir nicht gelingen und ist auch nicht meine Absicht. Ich will nur aufzeigen, wie viele Menschen als nicht Arbeitslos gelten.
Betrachten wir also zuerst einmal, wer in Deutschland als arbeitslos gilt. Die Definition für Arbeitslosigkeit stellt der § 16 SGB III (Sozialgesetzbuch) bereit, nachzulesen ist dieser auch im monatlichen Bericht der Bundesagentur für Arbeit, die dankenswerterweise auch noch ein paar Erklärungen dazu gibt.
Definition der Arbeitslosigkeit
Die Definition der Arbeitslosigkeit findet sich im § 16 SGB III. Danach sind Arbeitslose Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen
2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
3. sich bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Außerdem gelten nach § 16 Abs. 2 SGB III Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik als nicht arbeitslos.
In den §§ 116 ff SGB III wird der Arbeitslosenbegriff im Zusammenhang mit der Regelung des Anspruch auf Arbeitslosengeld weiter präzisiert.
Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB II sinngemäß Anwendung. Im SGB II gibt es folgende typische Fallkonstellationen, in denen erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht als arbeitslos geführt werden:
- Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist.
- Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, denen Arbeit nach § 10 SGB II nicht zumutbar ist, werden wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht als arbeitslos gezählt. Darunter fallen insbesondere Hilfebedürftige, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen.
- Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, gelten nach § 53a Abs. 2 SGB II dann nicht als arbeitslos, wenn ihnen in diesem Zeitraum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte.
Soweit die Definition des Gesetzgebers. Kürzer, wenn auch nicht zu 100 Prozent genau, könnte man Arbeitslosigkeit auch so definieren.
Wer seinen Arbeitsplatz verloren hat, sich bei der BA meldet und einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz sucht, der gilt als arbeitslos.
Als nicht arbeitslos gelten allerdings Menschen, die
- zwar arbeitslos aber krankgeschrieben sind,
- einen 1-Euro Job ausüben,
- allein erziehende Mütter mit Kleinkindern sind,
- sanktionierte Hartz IV Empfänger (2010 ca.610.599, Quelle: Süddeutsche Zeitung,)
- zwar arbeitslos sind aber eine Trainingsmaßnahme besuchen,
- über 58 Jahre alt sind und schon ein Jahr Arbeitslosengeld bekamen
- in Altersteilzeit sind
- sich in einer Existenzgründung befinden
- Unvermittelbar sind (was immer das auch heißt),
- Menschen die sich nicht arbeitslos melden weil sie noch über ausreichend finanzielle Mittel verfügen oder weil deren Lebenspartner vorerst noch für den Unterhalt sorgen kann und sie damit, wie es die Bundesagentur für Arbeit so schön bezeichnet, in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
- Menschen die über private Arbeitsvermittlungen Arbeit suchen und nicht über die BA.
Wie viele offiziell nicht Arbeitslose in Wirklichkeit arbeitslos sind lässt sich durch die geschickte Verschleierung der Zahlen durch die BA nicht bestimmen. Deshalb will ich mich hier auch nicht in Zahlen verstricken, sondern nur anhand von ein paar Zahlen auf die wahre Arbeitsmarktsituation hinweisen. Diese lässt sich wie folgt leicht darstellen.
- In Deutschland leben ca. 82 Millionen Einwohner.
- Davon sind ca. 52 Millionen Menschen zwischen 15 und 65 Jahre alt und damit im erwerbsfähigem Alter.
- Von diesen 52 Millionen Menschen sind ca. 41 Millionen erwerbstätig.
- Von diesen 41 Millionen erwerbstätigen Menschen hatten laut Angaben der BA im November 2010 nur 28,28 Millionen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (an dem viele auch noch unterbezahlt werden).
Ich glaube, es ist erschreckend genug zu erfahren, dass in Deutschland, einem Land mit 82 Millionen Einwohnern, nur 28,28 Millionen Menschen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben mit dem sie auch noch das Sozialsystem einschließlich der zu zahlenden Renten zu finanzieren haben.
Die Aussage, dass in Deutschland nur 3,3 Millionen Menschen auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, einem Arbeitsplatz der ihnen zugleich ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht, kann man nicht mehr nur als geschönt oder Wunschdenken bezeichnen. Diese Aussage kann nur mehr als verlogen, verachtenswert und als üble Propaganda bezeichnet werden.
Abschließend noch ein paar Beispiele dafür, wie Zahlen geschönt werden.
In der letzten Wochen wurde oft darüber berichtet, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen für über 50-jährige enorm gestiegen sei. Diese Zahlen kamen nur zustande, weil 49-jährige Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung verblüffender Weise 50 Jahre alt wurden.
Die hochgerechnete Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger nach dem SGB II ist im Januar 2011gegenüber dem Vormonat saisonbedingt um 17.000 auf 4.755.000 gestiegen. Saisonbereinigt errechnet sich eine Abnahme von 17.000.
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Januar 2011 im Zuge der Winterpause deutlich zugenommen. Bereinigt man aber um die saisonalen Einflüsse errechnet sich für Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung ein Rückgang.
Ich erspare mir Kommentare zu obigen Aussagen, auch überlasse ich es Ihnen die wirkliche Zahl der Arbeitslosen in Deutschland zu schätzen. Hilfe für Ihre Schätzung erhalten Sie hier und in den hahnebüchenen Monatsberichten der BA.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Süddeutsche Zeitung
Meine Meinung entspringt meinem Gehirn. Da ich mein Gehirn nicht verleihe, muss auch niemand meiner Meinung sein.
| Kommentare |
|





